Gemäß § 14 Abs. 1 S. 1 i. V. m. § 12 Abs. 4 S. 1 der Satzung des SC Rot-Weiß Erfurt e.V. lädt der Vorstand alle Vereinsmitglieder zu einer Außerordentlichen Mitgliederversammlung ein. Sie findet am Samstag, den 16.03.2024 um 10:00 Uhr im Restaurant „Luftbad Nord“, 99089 Erfurt, Nordhäuser Straße 81 / Haus 35 statt.

Grund
Die außerordentliche Mitgliederversammlung wird ausschließlich zum Zwecke der Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins einberufen. Gem. § 27 Abs. 1 Vereinssatzung kann die Auflösung des Vereins nur in einer besonders zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.

Tagesordnung

  1. Eröffnung und Begrüßung durch den Versammlungsleiter
  2. Feststellung der Ordnungsgemäßheit der Einberufung der außerordentlichen Mitgliederversammlung durch den Versammlungsleiter
  3. Bekanntgabe der Tagesordnung
  4. Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins
  5. Schlusswort und Verabschiedung

Hinweise
Gemäß § 14 Abs. 2 Vereinssatzung können auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung nur die Angelegenheiten behandelt werden, die in der mit der Einberufung bekanntzugebenden Tagesordnung benannt sind. Die Stellung weiterer Anträge ist ausgeschlossen. Jede Mitgliederversammlung des SC Rot-Weiß Erfurt e.V. ist gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 Vereinssatzung ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Versammlungsleiter ist gemäß § 15 Abs. 1 S. 4 Vereinssatzung Herr Björn Stelter.

Der Vorstand des SC Rot-Weiß Erfurt e.V.
Benjamin Allmrodt · Thomas Müller · Björn Stelter