SC Rot-Weiß Erfurt e. V.
Beitragsordnung

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Auf der Grundlage des § 7 der Satzung des SC Rot-Weiß Erfurt e. V. hat der Vorstand die nachstehende Beitragsordnung beschlossen.

§ 1 Beitragspflicht
Jedes Vereinsmitglied hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag sowie einmalig eine Aufnahmegebühr zu zahlen.

§ 2 Bedeutung der Beitragszahlung für den Verein
Das Beitragsaufkommen der Mitglieder ist eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Daher ist der Verein darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihrer in der Satzung grundsätzlich verankerten Beitragspflicht in vollem Umfang und pünktlich nachkommen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber den Mitgliedern erbringen.

§ 3 Höhe des Mitgliedsbeitrags

  1. Aktive und passive Mitglieder im Sinne des § 4 Abs. 2 und 3 der Satzung haben einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 120,- Euro je Geschäftsjahr im Voraus zu zahlen.
  2. Passive Mitglieder im Sinne des § 4 Abs. 3 der Satzung, die im Geschäftsjahr das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zahlen 50 % des Mitgliedsbeitrages nach Absatz 1 dieser Beitragsordnung.
  3. Fördermitglieder im Sinne des § 4 Abs. 5 der Satzung bestimmen ihren Mitgliedsbeitrag selbst, er beträgt aber mindestens das Fünffache des Mitgliedsbeitrages nach Absatz 1 dieser Beitragsordnung.
  4. Mitglieder, die erst im laufenden Kalenderjahr dem Verein beitreten, zahlen den ersten Mitgliedsbeitrag nur anteilig (1/12 des Jahresbeitrages multipliziert mit der Anzahl der Restmonate).

§ 4 Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr beträgt 10,00 Euro.

§ 5 Fälligkeiten
Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils zu Beginn des Geschäftsjahres fällig. Die Aufnahmegebühr und der erste, ggf. anteilige Mitgliedsbeitrag sind am Tag der Aufnahme fällig.

§ 6 Zahlungsform

  1. Die Zahlung der Beiträge und Gebühren erfolgt zum Fälligkeitstermin grundsätzlich durch Lastschrifteinzug auf das Konto des SC Rot-Weiß Erfurt e. V.
  2. Mitglieder, die den Verein nicht ermächtigen, den Mitgliedsbeitrag durch Bankeinzug von ihrem Konto einzuziehen, sind verpflichtet, einen Zuschlag auf den Mitgliedsbeitrag in Höhe von einem Sechstel des Mitgliedsbeitrages gem. § 3 Abs. 1 dieser Beitragsordnung zu zahlen.
  3. Bei Änderung der Bankverbindung des Mitglieds ist der Verein rechtzeitig zu informieren.
  4. Im Ausland lebende Mitglieder entrichten ihren Beitrag zum Fälligkeitstermin mittels Überweisung auf das Konto des SC Rot-Weiß Erfurt e. V.. Die dafür erforderlichen Daten werden dem Mitglied im Zuge der Aufnahme mitgeteilt.

§ 7 Beitragsrückstand

  1. Gerät ein Mitglied mit der Zahlung des Beitrages durch Retourbuchung des Lastschrifteinzuges oder durch nicht fristgerechte Überweisung zum Fälligkeitstermin in Rückstand, wird wie folgt verfahren:
    Stufe 1: Zahlungserinnerung zwei Wochen nach Fälligkeit mit 14-tägiger Zahlungsfrist
    Stufe 2: Mahnung vier Wochen nach Fälligkeit mit 14-tägiger Zahlungsfrist Die Mahngebühr beträgt 3,00 Euro.
    Stufe 3: Mahnung sechs Wochen nach Fälligkeit mit 14-tägiger Zahlungsfrist und Androhung eines Ausschlussverfahrens laut § 8 Abs. 4 Satz 1 der Vereinssatzung. Die Gebühr beträgt 5,00 Euro.
  2. Sofern Rückbuchungsgebühren für den Verein entstanden sind, werden diese den rückständigen Beitragsforderungen zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 2,00 Euro hinzugerechnet.
  3. Zahlt das Mitglied seinen kompletten oder noch ausstehenden Beitrag nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Fälligkeit, so kann der Vereinsvorstand ein Ausschlussverfahren nach § 8 Abs. 4 Satz 1 der Vereinssatzung einleiten.
  4. Für die Beitragsrückstände minderjähriger Mitglieder haften deren gesetzliche Vertreter.

§ 8 Kündigung der Mitgliedschaft

  1. Der Vereinsaustritt, der durch schriftliche Erklärung zu erfolgen hat, wird zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres (30.06.), in dem die Erklärung erfolgt, wirksam.
  2. Bereits geleistete Beiträge werden nicht zurückerstattet.
  3. Zur Zahlung rückständiger Mitgliedsbeiträge bleibt das Mitglied auch nach Austritt verpflichtet.

§ 9 Ehrenmitglieder
Ehrenmitglieder sind gem. § 7 Abs. 5 der Satzung des SC Rot-Weiß Erfurt e. V. von der Pflicht zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen befreit.

§ 10 Gültigkeit / Inkrafttreten
Die Beitragsordnung tritt mit Beschlussfassung durch den Vorstand zum 28.03.2020 in Kraft. Änderungen bzw. eine Neufassung bedürfen eines erneuten Beschlusses des Vorstandes einschließlich Zustimmung des Aufsichtsrates.