Pyrotechnik legalisieren - Emotionen respektieren!

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Christian
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Beitragvon Christian » Sonntag 22. Januar 2012, 12:18

Mindestens in Kaiserslautern und in Gladbach wurde gezündelt :rwe:



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Beitragvon Christian » Montag 23. Januar 2012, 17:26

Die Bayern dürfen zahlen. Ich hoffe, jetzt Woche für Woche, das wäre eine Chance :cool:


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Oli
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Beitragvon Oli » Montag 23. Januar 2012, 20:24

Ich weiß jetzt nicht wohin damit, deshalb schreibe ich es einfach hier:
Gericht: ACAB ist keine strafbare Beleidigung


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Beitragvon Christian » Montag 23. Januar 2012, 21:42

Bild



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Beitragvon Oli » Dienstag 24. Januar 2012, 09:59

Die Österreicher sind uns in manchen Dingen einfach voraus.



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Beitragvon Christian » Dienstag 24. Januar 2012, 18:50

Sieht scheiße aus, braucht keine Sau, bringt Tote und nicht zu vergessen: Es ist verboten und wenn was verboten ist.......egal wie sinnlos......dann macht man sowas nicht! :cool:


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Beitragvon Oli » Mittwoch 25. Januar 2012, 20:34

Wie überlebt der arme Junge nur neben 500.554.645.644 Grad heißen Leuchtmitteln? :lachen:

Bild


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Beitragvon Christian » Mittwoch 25. Januar 2012, 21:27

Das ist doch aber das VORHER-Bild :lachen:


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Beitragvon westthüringer » Mittwoch 25. Januar 2012, 22:07

Webt®oll Oli hat geschrieben:Ich weiß jetzt nicht wohin damit, deshalb schreibe ich es einfach hier:
Gericht: ACAB ist keine strafbare Beleidigung

KRASS! So sieht unser Rechtssystem aus. Nur zum Vergleich ein ähnliches Urteil. Aber mit nem anderen Urteil. http://www.regensburg-digital.de/acab-i ... /25012012/!


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Christian
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Beitragvon Christian » Mittwoch 25. Januar 2012, 22:38

Hab ich mich jetzt verlesen? Das Urteil ist ähnlich?

So schön das jetzt für die Fans ist, so unlogisch ist es. Nur weil es ein großer Personenkreis ist, kann es nicht persönlich sein? Wenn ich sage: "Alle Bullen sind Schweine!", dann meine ich ALLE und ohne Ausnahme.

Vom Rechtsempfinden her gehört das verboten, aber wenn die Richter das anders sehen, kann man ja nix machen :cool:


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Beitragvon westthüringer » Mittwoch 25. Januar 2012, 22:48

Webtroll Christian hat geschrieben:Hab ich mich jetzt verlesen? Das Urteil ist ähnlich?

So schön das jetzt für die Fans ist, so unlogisch ist es. Nur weil es ein großer Personenkreis ist, kann es nicht persönlich sein? Wenn ich sage: "Alle Bullen sind Schweine!", dann meine ich ALLE und ohne Ausnahme.

Vom Rechtsempfinden her gehört das verboten, aber wenn die Richter das anders sehen, kann man ja nix machen :cool:


Ja Urteil ist ähnlich! Ganz klar ;) ! Selbe Sache, anderes Urteil. Welcome in Germany! Klares und eindeutiges Rechtssystem erkennbar. UFF, ich glaube ich hab den Ironiebutton nicht gefunden, Christian :lachen: .


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Herr Lynch
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Beitragvon Herr Lynch » Donnerstag 26. Januar 2012, 01:00

Für einen Fünfer im Monat kann sich der geneigte Fußballbegeisterte eine Rechtsschutz zulegen. Dann kann man auch mit einem Anwalt vor Gericht aufschlagen. Der Herr im letzten Artikel ging die Sache etwas naiv an.


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Beitragvon noname » Donnerstag 26. Januar 2012, 06:43

nur das die rechtsschutz bei solchen fällen nicht zahlen wird! schau dir mal die bedingungen der versicherungen an. da sind strafsachen wo man selbst der "aktive" war eigentlich ausgeschlossen...


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Herr Lynch
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Beitragvon Herr Lynch » Donnerstag 26. Januar 2012, 13:34

Aber nicht, wenn die ganze Angelegenheit schon von zwei Gerichten abgeschmettert wurde.


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Beitragvon Edden » Donnerstag 26. Januar 2012, 13:44

noname hat geschrieben: da sind strafsachen wo man selbst der "aktive" war eigentlich ausgeschlossen...


Hä??? Wie soll das denn gehen??? Ob man nun eine Straftat begannen hat, soll doch erst in der Rechtsverfahren geklärt werden....
Also ich wurde mal von meinem Vermieter angezeigt. Meine RSV hat das erfolgreich übernommen


noname

Beitragvon noname » Donnerstag 26. Januar 2012, 13:50

Des weiteren gelten in der Rechtsschutzversicherung die folgenden Ausschlüsse:

Rechtsstreitigkeiten, die in ursächlichem Zusammenhang mit Krieg, feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung, Erdbeben und weiteren Auseinandersetzungen oder Naturkatastrophen mit Kumulrisiken stehen.
genetische und Nuklear-Schäden, bei denen die Gefahr der Unübersehbarkeit des Risikos vorhanden ist. (Ausnahme: Wenn diese Schäden auf Fehler bei einer medizinischen Behandlung zurückzuführen sind, werden sie von der Versicherung übernommen.)
Bergbauschäden an Grundstücken und Gebäuden: Diese sind wegen der Befürchtung unüberschaubarer Risiken auch ausgeschlossen.
Bauvorhaben: Erwerb und Veräußerung eines für Bauzwecke bestimmten Grundstücks; Auseinandersetzungen bei Planung, Errichtung, Veränderung eines Gebäudes, bzw. eines Grundstücks. Des weiteren sind auch Streitigkeiten ausgeschlossen, die mit der Finanzierung eines Bauvorhabens verbunden sind.
Schadenersatzansprüche, solange diese nicht auf einer Vertragsverletzung beruhen.
Streitigkeiten aus dem kollektiven Arbeits- und Dienstrecht, d. h. aus dem Bereich Arbeitsrechtsschutz werden nur Streitfälle aus dem Einzelarbeitsverhältnis übernommen.
Fälle aus dem Handelsrecht sowie die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Anstellungsverhältnissen von gesetzlichen Vertretern juristischer Personen.
Rechtsstreitigkeiten aus dem Patent-, Urheber-, Marken-, Gebrauchsmusterrechten sowie sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum.
Verhältnisse aus dem Kartell- und Wettbewerbsrecht.
Fälle, die mit Spiel- oder Wettverträgen, sowie mit Termin- und vergleichbaren Spekulationsgeschäften verbunden sind.
Streitigkeiten aus dem Familien- und Erbrecht, solange diese nicht unter den Beratungsschutz gemäß § 3 Abs. 2 g ARB 94 fallen. Der Beratungsrechtsschutz gewährt das Recht auf eine von der Versicherung übernommenen Beratung in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, um sich diese Klausel zunutze machen zu können: eine Änderung der Rechtslage erfolgt muss erfolgt sein, deutsches Recht ist in dem konkreten Fall anwendbar und der Rechtsanwalt wird nicht über eine Beratung hinaus tätig.
Streitigkeiten mit der Versicherungsgesellschaft, sowie unter den mitversicherten Personen
Konkurs- und Vergleichsverfahren.
Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Halt- und Parkverstößen.
Ansprüche, die erst nach Eintritt des Versicherungsfalles auf den Versicherungsnehmer übertragen worden sind.
Vorsätzliche Straftaten


so eine beleidigung wird als vorsätzlich angesehen...


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Beitragvon Herr Lynch » Donnerstag 26. Januar 2012, 14:31

Wenn jedoch schon zwei Freisprechungen vorliegen, kann man doch davon ausgehen, dass hier keine "strafbare" Beleidigung vorliegt. Und wenn plötzlich ein Gericht die Sachlage anders auslegt, ist die Wahrscheinlichkeit für einen aufstrebenden Anwalt doch hoch, das Ding auch zu gewinnen.


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Beitragvon noname » Donnerstag 26. Januar 2012, 14:42

das hat aber nichts mit den sachverhalt zutun ob die rechtsschutzversicherung in so einen fall einspringen würde. und den fall über nehmen würde wohl jeder anwalt auch wenn es keine aussicht auf erfolg gibt. denn sein geld bekommt er ja ;-)

und im übrigen würde im falle des erfolges der staat die kosten (zum teil) übernehmen...


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Beitragvon Sethos » Freitag 27. Januar 2012, 12:46

Zuletzt geändert von Sethos am Freitag 27. Januar 2012, 12:46, insgesamt 1-mal geändert.


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Beitragvon Christian » Freitag 27. Januar 2012, 13:37

Na sehr schön ;)

So mal ein kleines Gedicht, nicht ganz rund, aber macht ja nix........hat mit dem Ausfall in Darmstadt auf jeden Fall nichts zu tun ;)

Die Fans versuchten es zu loten,
doch Pyrotechnik bleibt verboten.

Seit Jahren gehörte es dazu,
nun bestraft man die Vereine und gibt keine Ruh.

Das Fansein soll sich verändern,
wir schauen voller Wehmut nach anderen Ländern.

Dort herrscht die sogenannte "südländische Atmosphäre",
hier fragt man sich stattdessen, wie kommen wir raus aus der Randalemisere :augenrollen:

Der VIP-Block ist öfters leer,
die "wichtigen" Menschen verweilen lieber noch beim Verzehr :roteKarte:

Wie in der Oper soll man sich verhalten,
niveauvoll Sekt, statt Bier in der Hand halten :prost:

Mit Fußball und Emotionen hat das nichts zu tun,
der Stimmungsfan fragt sich: "Was machen wir nun?".

Die Einstellung sollte sich nicht verändern,
Pro Bengalos und Fankultur, nicht nur in anderen Ländern! :klatsch: :rwe:


Ich hätte mich auch kürzer fassen können:
"Football is for you and me, not for fucking industry!"

:ätsch2:




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