Kein Stimmrecht für Genussschein-Gläubiger?!

MickyMatter
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Beitragvon MickyMatter » Sonntag 18. März 2018, 18:20

Hallo Fans,

als unser geliebter Verein vor ein paar Jahren mit den Genussscheinen ankam, habe ich mich entschieden, statt meiner jährlichen Spenden eine gewisse Summe so zu investieren.
Wenn es unserem Verein hilft, sollte es mir nur recht sein. Angesichts der Rendite waren die Augen sicher etwas geweitet, des durchaus hohen Ausfallrisikos war ich mir auch bewusst. Dass es nun tatsächlich soweit kommt, hatte ich damals allerdings nicht unbedingt erwartet - zumindest nicht erhofft.
Egal, es war für meinen Verein und dem Konto sieht man es nicht mehr an.

Wenn unser Verein nicht aufgelöst werden soll, muss das Insolvenzverfahren erfolgreich durchgeführt werden. Allein das ist existentiell wichtig!
Daher habe ich für mich persönlich entschieden, bei einer Gläubigerversammlung für das Verfahren zu stimmen.
(Natürlich steht es jedem zu, dass für sich auch anders zu entscheiden, allerdings kann das das Erlöschen des FC Rot-Weiß Erfurt e.V. bedeuten.)

Doch so wie es aussieht, haben Genussschein-Gläubiger gar kein Stimmrecht.
Auf Seite 3/3 der "Informationen zum Fernabsatzgeschäft" steht

Nachrangigkeit; Teilnahme am Liquidationserlös
[...] Im Insolvenz oder Liquidationsfall gehen die Forderungen aus den Genussscheinen den Forderungen aller anderen nicht nachrangigen Gläubiger des Emittenten im Rang nach. Die Genussscheine gewähren weder Teilnahme, Mitwirkung oder Stimmrechte, noch einen Anteil an einem etwaigen Liquidationserlös des Emittenten. Die Genussscheininhaber sind mit anderen nachrangigen Forderungsgläubigern gleichrangig.


D.h.
1. Der "Einsatz" ist nun so oder so weg.
2. Man hat kein Stimmrecht für die Gläubigerversammlung.

Oder?!


Weiter heißt es in den "Genussscheinbedingungen"
§7 Außerordentliche Kündigung
(1) Kündigungsgründe
Jeder Genussscheininhaber ist berechtigt, seine Genusscheine zu kündigen und [...betrifft Urkunden...] deren sofortige Rückzahlung zum Nennbetrag zuzüglich etwaiger bis zum Tage der Rückzahlung (ausschließlich) aufgelaufener Zinsen zu verlangen, falls einer der nachstehenden Kündigungsgründe (die "Kündigungsgründe") vorliegt:
a)[...]
b)[...]
c) der Emittent gibt seine Zahlungsunfähigkeit bekannt oder stellt seine Zahlungen ein;
d) ein Insolvenzverfahren wird gegen den Emittenten eröffnet oder durch den Emittenten beantragt oder [...]

D.h.
1. Es liegen nun Gründe für eine außerordentliche Kündigung vor.
2. Mit der Kündigung ist man nicht länger Genussscheininhaber und wird zum normalen Gläubiger, bis der Nennwert nebst Zinsen zurückgezahlt wurde.
3. Somit erhält man doch noch ein Stimmrecht für die Gläubigerversammlung?

Kann das jemand fachlich bestätigen oder korrigieren?!
Schließlich geht es darum, evtl. eine Lücke zu finden und zum Wohle unseres Vereins zu nutzen!

Vielen Dank!



MickyMatter
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Beitragvon MickyMatter » Montag 19. März 2018, 17:20

Editieren geht anscheinend nicht, oder?

Inzwischen bin ich schlauer:

Laut Wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/Insolvenzrecht_(Deutschland)#Abstimmung_%C3%BCber_den_Plan) wird über den Insolvenzplan in Gruppen abgestimmt. Dabei sind die Gruppen selbst im Plan festgelegt.
"Der Plan wird angenommen, wenn sich in jeder Gruppe eine Mehrheit nach Köpfen und Forderungssummen der abstimmenden Gläubiger findet."


Damit dürfte man als "Kleiner Mann" a) in einer anderen Gruppe landen und b) wahrscheinlich nicht das Zünglein an der Waage sein, wenn auch nach Forderungssummen die Mehrheit notwendig ist. (Ich wusste nur, dass jeder relevante Gläubiger 1 Stimme hat.)


Von daher hat sich das meinerseits erledigt und ich kann wohl kaum was tun, um zu helfen.
Kündigung stellt dann auch nur unnötigen Bearbeitungsaufwand dar, der keinem nützt.
(Man könnte höchstens versuchen, per Kündigung den Nachrang loszuwerden, um dann noch einen Krümel vom Kuchen abzubekommen, worum es mir aber nicht geht. Zumal ich wahrscheinlich nicht mal das Porto fürs Einschreiben erwarten könnte.)

Also hoffen wir mal, dass alles ein gutes Ende nimmt!


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Beitragvon Christian » Montag 19. März 2018, 19:58

Gute Einstellung hast Du. Ob die jeder hat?

Ist natürlich die Frage, was man (für sich und gegen RWE) erreichen kann, wenn man sich quer stellt oder quer stellen könnte.


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Beitragvon Guerti » Dienstag 20. März 2018, 08:08

Meine E-Mail an die GS, dass ich auf den Nennwert meiner Genussscheine verzichte, ist bis heute unbeantwortet geblieben.


Unterstützt den Nachwuchs vom RWE:

- keine versteckten Kosten
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Beitragvon Michael » Donnerstag 17. Mai 2018, 17:45

INFORMATIONEN ZU DEN RWE-GENUSSSCHEINEN 2014/2021 https://www.rot-weiss-erfurt.de/Aktuell ... -2021.html


Wer heute aufgibt, weiß nicht ob er es morgen doch geschafft hätte.
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Beitragvon Winger » Donnerstag 17. Mai 2018, 18:20

:lachen: ....die Kohle habsch schon lange Abgeschrieben!


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Beitragvon Michael » Donnerstag 17. Mai 2018, 18:22

Dazu hatte ich von Anfang an geraten ;)


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Beitragvon Winger » Donnerstag 17. Mai 2018, 21:19

Ja, wir hatten da mal drüber gesprochen. Die Scheine waren ein Geschenk zum Geburtstag von Frau und Kind und währen später mal als Spende an den Nachwuchs geflossen aber so ist das eben mit 'Risikokapital. :lachen:




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