Edden hat geschrieben:
Unsinn! Wozu soll er sich noch selbst anzeigen, wenn schon ein Verfahren gegen ihn läuft?
Wahrscheinlich wusste er nichts von dem Verfahren. Seine Selbstanzeige war sowieso nie ernst gemeint ...
Soweit ich weiß, ist eine Selbstanzeige juristisch unmöglich, wenn schon ein Verfahren läuft.
Hier verwechselst du was. Straffreiheit bei Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung gibt es nur, wenn noch kein Verfahren lief..
Wenn sich jemand anzeigt, liegt wohl ein genügend grosser Verdacht vor, um eine Untersuchung zu erwirken.
Nicht zwangsläufig . Es kommt immer auf die Anzeige und die Hintergründe an...
Es ist auch gut möglich, dass ihn die nun beschlagnahmten Unterlagen ENTLASTEN!
Möglich ist es, denn nicht alles, was moralisch oder lizenzrechtlich verwerflich ist, ist strafbar ...
owwebäscher hat geschrieben:Nun, momentan sieht es schwer danach aus, dass sich mindestens einer der Vorwürfe bewahrheitet ....
Quelle?[/quote]
Spatzen auf den Dächern ...