Der Verein will Böllerwerfer in Regress nehmen
- Oli
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Wie der FC Rot-Weiß heute mitgeteilt hat, wird jetzt gerichtlich versucht einen mutmaßlichen Böllerwerfer in Regress zu nehmen.
Es geht dabei um die Strafe aus dem Heimspiel gegen Rostock (1.000,- €) plus den Kosten des Verfahrens. Es wurde bereits außergerichtlich versucht, das Geld einzufordern. Dies wurde aber laut Vereinsmeldung abgelehnt.
Es geht dabei um die Strafe aus dem Heimspiel gegen Rostock (1.000,- €) plus den Kosten des Verfahrens. Es wurde bereits außergerichtlich versucht, das Geld einzufordern. Dies wurde aber laut Vereinsmeldung abgelehnt.
„Sei der Wind - nicht das Fähnchen!“
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Genau der richtige Weg. Sollte der Böllerwerfer nicht in der Lage sein, zu zahlen, kann er ja die Strafe auch mit 5 €/Stunde abarbeiten. Es gibt so viel zu tun beim RWE.
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hoffe sie ziehen auch durch
es gibt nunmal diese regel
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VDBroucke hat geschrieben::klatsch:![]()
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hoffe sie ziehen auch durch
es gibt nunmal diese regel
Es gibt aber (leider) keine Regel, die besagt dass der Verein die Strafen des DFB einfach mal weiterreichen darf. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass der RWE zivilrechtlich Recht bekommen wird. Mal abwarten....
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§823 BGB?!
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Guerti hat geschrieben:§823 BGB?!
1) ich gehe mal davon aus, dass dieser Paragraph nur auf "echte" Personen angewandt werden kann. Der RWE ist aber nur eine "juristische Person".
2)Der Paragraph würde funktionieren, wenn du oder ich von dem Böller verletzt worden wären und den Täter anzeigen. Der RWE wurde aber nun wirklich nicht verletzt, o.Ä. Eventuell könnte man argumentieren, dass Eigentum (Geld) genommen wurde. Aber das Geld hat ja der DFB genommen und nicht der Böllerwerfer.
Schwierig schwierig.....
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Gar kein Problem. Das BGB gilt für natürliche und juristische Personen.
Ich zitiere mal den Paragraphen § 823 (1) BGB:
"(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."
Ein Böllerwerfer verletzt vorsätzlich, aber zumindest fahrlässig, das Eigentum des Vereins. Schließlich ist allgemein Bekannt, dass es dafür Strafen gibt. Der Verein ist in diesem Fall der "andere". Der Schaden entsteht durch die Strafzahlung + Gerichtskosten, dabei ist es egal, ob die Strafen durch die Jurisdiktion oder durch eine andere Institution festgelegt wird.
Deshalb seh ich darin kein Problem.
Ich zitiere mal den Paragraphen § 823 (1) BGB:
"(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."
Ein Böllerwerfer verletzt vorsätzlich, aber zumindest fahrlässig, das Eigentum des Vereins. Schließlich ist allgemein Bekannt, dass es dafür Strafen gibt. Der Verein ist in diesem Fall der "andere". Der Schaden entsteht durch die Strafzahlung + Gerichtskosten, dabei ist es egal, ob die Strafen durch die Jurisdiktion oder durch eine andere Institution festgelegt wird.
Deshalb seh ich darin kein Problem.
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- Christian
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Ein Böllerwerfer verletzt vorsätzlich, aber zumindest fahrlässig, das Eigentum des Vereins.
Nicht, dass ich es gutheißen will....Böller haben im Stadion NICHTS zu suchen, aber:
Was ist denn kaputt gegangen?
Klingt so, als könnte die Regelung nicht angewendet werden

Zuletzt geändert von Christian am Montag 22. August 2011, 19:09, insgesamt 1-mal geändert.
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Wenn ich jetzt noch den Schadensbegriff definieren muss, platzt mir heute der Schädel.
Machen wirs einfach: Der Schaden entstand dem Verein durch die Strafe durch den DFB. Wenn der Verein nicht alles getan hat, um die Strafe so gering wie möglich zu halten, muss der Böllerwerfer nur den Betrag zahlen, den er verantworten muss, um dir vorzugreifen.
Machen wirs einfach: Der Schaden entstand dem Verein durch die Strafe durch den DFB. Wenn der Verein nicht alles getan hat, um die Strafe so gering wie möglich zu halten, muss der Böllerwerfer nur den Betrag zahlen, den er verantworten muss, um dir vorzugreifen.
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- Christian
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Mir platzt der Schädel, wenn einer nicht richtig lesen kann und dann besserwisserisch daher kommt.
Lies Dir einfach nochmal den zitierten Satz in Ruhe durch. Vielleicht begreifst Du es ja sogar.....kleiner Tipp, es geht nicht um den Schaden
Lies Dir einfach nochmal den zitierten Satz in Ruhe durch. Vielleicht begreifst Du es ja sogar.....kleiner Tipp, es geht nicht um den Schaden

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Gut, dann noch mal langsam. Zum Verein(svermögen) gehört u.a. sein Konto. Wenn jemand dafür verantwortlich ist, dass davon Geld gezahlt werden muss, dann ist das ein Schaden für den Verein.
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- Christian
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Es ging nicht um den Schaden, wie viel mal noch? Es hängt schon vorher.
Also wer verletzt jetzt mein Eigentum, wenn er Geld von mir will?
Ein Böllerwerfer verletzt vorsätzlich, aber zumindest fahrlässig, das Eigentum des Vereins.
Also wer verletzt jetzt mein Eigentum, wenn er Geld von mir will?

Zuletzt geändert von Christian am Montag 22. August 2011, 22:39, insgesamt 1-mal geändert.
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Lach noch ein bisschen weiter. Geht ja nur um ein paar t€. Ist ja alles so lustig.
Ein Gesabbel hier schon wieder.
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- Christian
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Ein Gesabbel hier schon wieder.
Dann lass das Gesabbel doch einfach! Du kannst nicht richtig lesen. Ich hab gar nicht geschrieben, dass sie das Geld nicht wiederholen sollen, sondern, dass es mit Deiner Gesetzesquelle klemmt, weil nicht anwendbar.
Aber lassen wir es einfach......20 Beiträge und Du (willst?) es einfach nicht verstehen

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Augenscheinlich hast eher du Probleme meine Beiträge zu lesen. Deshalb noch mal: Wenn jemand verursacht, dass der Verein Strafe zahlen muss, schädigt er das Vereinsvermögen (Eigentum vom Verein). Er verursacht also den Schaden.
Das ist eben so im Juristendeutsch, man muss abstrakt denken und nicht sagen "Da ist nichts kaputt gegangen, also ist der Paragraph nicht einschlägig".
Das ist eben so im Juristendeutsch, man muss abstrakt denken und nicht sagen "Da ist nichts kaputt gegangen, also ist der Paragraph nicht einschlägig".
Zuletzt geändert von Guerti am Mittwoch 24. August 2011, 22:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Guerti, mach dir nix draus
Der Liebe Christian hat nur ganz dolle die Hoffnung das es nicht funktioniert weil ers bestimmt ganz ganz unfair findet das sie eindlich mal einen der Kasper erwischt haben


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- Oli
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Du solltest die Beiträge erstmal lesen, bevor du hier irgendeinen Schwachsinn schreibst.
Aber: Einfach mal weitermachen.

Webtroll Christian hat geschrieben:Ich hab gar nicht geschrieben, dass sie das Geld nicht wiederholen sollen, sondern, dass es mit Deiner Gesetzesquelle klemmt, weil nicht anwendbar.
Aber: Einfach mal weitermachen.

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- Christian
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Wenn jemand verursacht, dass der Verein Strafe zahlen muss, schädigt er das Vereinsvermögen (Eigentum vom Verein). Er verursacht also den Schaden.

Ja genau: Die GEZ schädigt mein Privatvermögen. Sie verursacht somit einen Schaden und ist zum Schadensersatz verpflichtet

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Das ist mir hier echt zu blöd. 

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Webt®oll Oli hat geschrieben:Du solltest die Beiträge erstmal lesen, bevor du hier irgendeinen Schwachsinn schreibst.
Webtroll Christian hat geschrieben:Ich hab gar nicht geschrieben, dass sie das Geld nicht wiederholen sollen, sondern, dass es mit Deiner Gesetzesquelle klemmt, weil nicht anwendbar.
Aber: Einfach mal weitermachen.
Wer hier Schwachsinn schreibt, das ist die Frage, wenn es einer nach X Versuchen nicht begreifen kann oder will, dann soll ers eben lassen, das Interessiert auch nicht die Bohne, mich nicht, den Verein nicht, vll. a bissel den Böllerwerfer

Ansonsten ich sag mal RR und der Verein würden es nicht auf die Offi setzen und angehen wenn es nicht möglich wäre die Strafe umzusetzen.
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