Arbeitsrecht im Fußball

Nummer13
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Beitragvon Nummer13 » Mittwoch 25. März 2015, 09:21

Interessantes Urteil http://www.spiegel.de/sport/fussball/befristeter-vertrag-heinz-mueller-gewinnt-prozess-gegen-mainz-05-a-1025379.html

Es hat mich schon lange gewundert, dass im Fußball immer wieder Zeitverträge nacheinander gemacht wurden.

Rechtlich gesehen kann man bis zu 3 mal innerhalb von 2 Jahren zeitlich befristen. Danach geht nur noch ein unbefristeter Vertrag. Wenn jemand mal befristet angestellt war, dann das Unternehmen verlassen hat und später wieder eingestellt wird, so kann man ihn auch nur unbefristet einstellen.

Mal sehen, ob Müller auch die weiteren Instanzen gewinnt. Für den Fußball in Deutschland wäre das natürlich eine gravierende Änderung in den Rahmenbedingungen.

Als Erklärung hier auch die Gesetzesgrundlage §14 TzBfG http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__14.html


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Guerti
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Beitragvon Guerti » Mittwoch 24. Februar 2016, 08:41

Den Prozess vor dem Landgericht verlor Müller jedoch.


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