Beitrag von Nummer13 » Mittwoch 25. März 2015, 09:21
Interessantes Urteil
http://www.spiegel.de/sport/fussball/befristeter-vertrag-heinz-mueller-gewinnt-prozess-gegen-mainz-05-a-1025379.html Es hat mich schon lange gewundert, dass im Fußball immer wieder Zeitverträge nacheinander gemacht wurden.
Rechtlich gesehen kann man bis zu 3 mal innerhalb von 2 Jahren zeitlich befristen. Danach geht nur noch ein unbefristeter Vertrag. Wenn jemand mal befristet angestellt war, dann das Unternehmen verlassen hat und später wieder eingestellt wird, so kann man ihn auch nur unbefristet einstellen.
Mal sehen, ob Müller auch die weiteren Instanzen gewinnt. Für den Fußball in Deutschland wäre das natürlich eine gravierende Änderung in den Rahmenbedingungen.
Als Erklärung hier auch die Gesetzesgrundlage §14 TzBfG
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__14.html
Interessantes Urteil [url]http://www.spiegel.de/sport/fussball/befristeter-vertrag-heinz-mueller-gewinnt-prozess-gegen-mainz-05-a-1025379.html[/url]
Es hat mich schon lange gewundert, dass im Fußball immer wieder Zeitverträge nacheinander gemacht wurden.
Rechtlich gesehen kann man bis zu 3 mal innerhalb von 2 Jahren zeitlich befristen. Danach geht nur noch ein unbefristeter Vertrag. Wenn jemand mal befristet angestellt war, dann das Unternehmen verlassen hat und später wieder eingestellt wird, so kann man ihn auch nur unbefristet einstellen.
Mal sehen, ob Müller auch die weiteren Instanzen gewinnt. Für den Fußball in Deutschland wäre das natürlich eine gravierende Änderung in den Rahmenbedingungen.
Als Erklärung hier auch die Gesetzesgrundlage §14 TzBfG [url]http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__14.html[/url]