Beitrag von MickyMatter » Sonntag 18. März 2018, 18:20
Hallo Fans,
als unser geliebter Verein vor ein paar Jahren mit den Genussscheinen ankam, habe ich mich entschieden, statt meiner jährlichen Spenden eine gewisse Summe so zu investieren.
Wenn es unserem Verein hilft, sollte es mir nur recht sein. Angesichts der Rendite waren die Augen sicher etwas geweitet, des durchaus hohen Ausfallrisikos war ich mir auch bewusst. Dass es nun tatsächlich soweit kommt, hatte ich damals allerdings nicht unbedingt erwartet - zumindest nicht erhofft.
Egal, es war für meinen Verein und dem Konto sieht man es nicht mehr an.
Wenn unser Verein nicht aufgelöst werden soll, muss das Insolvenzverfahren erfolgreich durchgeführt werden. Allein das ist existentiell wichtig!
Daher habe ich für mich persönlich entschieden, bei einer Gläubigerversammlung für das Verfahren zu stimmen.
(Natürlich steht es jedem zu, dass für sich auch anders zu entscheiden, allerdings kann das das Erlöschen des FC Rot-Weiß Erfurt e.V. bedeuten.)
Doch so wie es aussieht, haben Genussschein-Gläubiger gar kein Stimmrecht.
Auf Seite 3/3 der "Informationen zum Fernabsatzgeschäft" steht
Nachrangigkeit; Teilnahme am Liquidationserlös
[...] Im Insolvenz oder Liquidationsfall gehen die Forderungen aus den Genussscheinen den Forderungen aller anderen nicht nachrangigen Gläubiger des Emittenten im Rang nach. Die Genussscheine gewähren weder Teilnahme, Mitwirkung oder Stimmrechte, noch einen Anteil an einem etwaigen Liquidationserlös des Emittenten. Die Genussscheininhaber sind mit anderen nachrangigen Forderungsgläubigern gleichrangig.
D.h.
1. Der "Einsatz" ist nun so oder so weg.
2. Man hat kein Stimmrecht für die Gläubigerversammlung.
Oder?!
Weiter heißt es in den "Genussscheinbedingungen"
§7 Außerordentliche Kündigung
(1) Kündigungsgründe
Jeder Genussscheininhaber ist berechtigt, seine Genusscheine zu kündigen und [...betrifft Urkunden...] deren sofortige Rückzahlung zum Nennbetrag zuzüglich etwaiger bis zum Tage der Rückzahlung (ausschließlich) aufgelaufener Zinsen zu verlangen, falls einer der nachstehenden Kündigungsgründe (die "Kündigungsgründe") vorliegt:
a)[...]
b)[...]
c) der Emittent gibt seine Zahlungsunfähigkeit bekannt oder stellt seine Zahlungen ein;
d) ein Insolvenzverfahren wird gegen den Emittenten eröffnet oder durch den Emittenten beantragt oder [...]
D.h.
1. Es liegen nun Gründe für eine außerordentliche Kündigung vor.
2. Mit der Kündigung ist man nicht länger Genussscheininhaber und wird zum normalen Gläubiger, bis der Nennwert nebst Zinsen zurückgezahlt wurde.
3. Somit erhält man doch noch ein Stimmrecht für die Gläubigerversammlung?
Kann das jemand fachlich bestätigen oder korrigieren?!
Schließlich geht es darum, evtl. eine Lücke zu finden und zum Wohle unseres Vereins zu nutzen!
Vielen Dank!
Hallo Fans,
als unser geliebter Verein vor ein paar Jahren mit den Genussscheinen ankam, habe ich mich entschieden, statt meiner jährlichen Spenden eine gewisse Summe so zu investieren.
Wenn es unserem Verein hilft, sollte es mir nur recht sein. Angesichts der Rendite waren die Augen sicher etwas geweitet, des durchaus hohen Ausfallrisikos war ich mir auch bewusst. Dass es nun tatsächlich soweit kommt, hatte ich damals allerdings nicht unbedingt erwartet - zumindest nicht erhofft.
Egal, es war für meinen Verein und dem Konto sieht man es nicht mehr an.
Wenn unser Verein nicht aufgelöst werden soll, muss das Insolvenzverfahren erfolgreich durchgeführt werden. Allein das ist existentiell wichtig!
Daher habe ich für mich persönlich entschieden, bei einer Gläubigerversammlung für das Verfahren zu stimmen.
(Natürlich steht es jedem zu, dass für sich auch anders zu entscheiden, allerdings kann das das Erlöschen des FC Rot-Weiß Erfurt e.V. bedeuten.)
Doch so wie es aussieht, haben Genussschein-Gläubiger gar kein Stimmrecht.
Auf Seite 3/3 der "Informationen zum Fernabsatzgeschäft" steht
[i][b]Nachrangigkeit; Teilnahme am Liquidationserlös[/b]
[...] Im Insolvenz oder Liquidationsfall gehen die Forderungen aus den Genussscheinen den Forderungen aller anderen nicht nachrangigen Gläubiger des Emittenten im Rang nach. [u]Die Genussscheine gewähren weder[/u] Teilnahme, Mitwirkung oder [u]Stimmrechte[/u], noch einen Anteil [u]an einem etwaigen Liquidationserlös des Emittenten.[/u] Die Genussscheininhaber sind mit anderen nachrangigen Forderungsgläubigern gleichrangig.[/i]
D.h.
1. Der "Einsatz" ist nun so oder so weg.
2. Man hat kein Stimmrecht für die Gläubigerversammlung.
Oder?!
Weiter heißt es in den "Genussscheinbedingungen"
[i][b]§7 Außerordentliche Kündigung[/b]
(1) Kündigungsgründe
Jeder Genussscheininhaber ist berechtigt, seine Genusscheine zu kündigen und [...betrifft Urkunden...] deren sofortige Rückzahlung zum Nennbetrag zuzüglich etwaiger bis zum Tage der Rückzahlung (ausschließlich) aufgelaufener Zinsen zu verlangen, falls einer der nachstehenden Kündigungsgründe (die "Kündigungsgründe") vorliegt:
a)[...]
b)[...]
c) der Emittent gibt seine Zahlungsunfähigkeit bekannt oder stellt seine Zahlungen ein;
d) ein Insolvenzverfahren wird gegen den Emittenten eröffnet oder durch den Emittenten beantragt oder [...]
[/i]
D.h.
1. Es liegen nun Gründe für eine außerordentliche Kündigung vor.
2. Mit der Kündigung ist man nicht länger Genussscheininhaber und wird zum normalen Gläubiger, bis der Nennwert nebst Zinsen zurückgezahlt wurde.
3. Somit erhält man doch noch ein Stimmrecht für die Gläubigerversammlung?
[b]Kann das jemand fachlich bestätigen oder korrigieren?![/b]
Schließlich geht es darum, evtl. eine Lücke zu finden und zum Wohle unseres Vereins zu nutzen!
Vielen Dank!